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Formulare zur Anzeige von Bohrungen

Zur Anzeige von Bohrungen gemäß §4 Lagerstättengesetz und §49 Wasserhaushaltsgesetz im Land Bremen können Sie die hier angebotenen Formulare nutzen:

Allgemeine Angaben (Teil A) und
Angaben zur Bohrung (Teil B)
sind für jede anzuzeigende Bohrung zu machen.
Handelt es sich um Bohrungen zur Errichtung einer Erdwärmesondenanlage sind weitere Angaben zu Erdwärmesonden / Wärmepumpe (Teil C) nötig.



Abgabe von Bohrergebnissen

Befunde von Bohrungen sowie geophysikalischer Messungen sind gemäß §3 & §5 des Lagerstättengesetztes dem Geologischen Dienst mitzuteilen. Für die digitale Erfassung von Bohrergebnissen empfehlen wir das kostenlose Programm GeODin-Shuttle. Beim Geologischen Dienst für Bremen werden die Daten gemäß des SEP 3 Standards erfasst. Eine Anleitung zur Erfassung von Bohrungs- und Schichtdaten mit SEP 3 wurde vom NLfB veröffentlicht.



Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Aufträge nehmen wir gerne entgegen bitte nehmen sie Kontakt mit uns auf! Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt gemäß unserer Allgemeinen Geschäfts Bedingungen (AGB)